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Fördergeber nicht belegt
Quelle: rentenbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung verbessern. Mit diesen Investitionen beabsichtigen Sie, Ihre Produktionskosten zu senken sowie Ihre Produktion umzustellen und zu verbessern. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen, Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, Kauf von Maschinen, Anlage von Dauerkulturen sowie allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen. Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen Zinsbonus. Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU . Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte oder Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Flächen, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen, Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen sowie von Energie aus erneuerbaren Energieträgern, der Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren und Betriebskapital, der Erwerb und die Anpflanzung einjähriger Kulturen, Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU sowie nationaler Normen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
Quelle: Landwirtschaft ? Wachstum — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.