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Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Quelle: zukunfthandel.saarland
Das Saarland unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Entwicklung und Umsetzung von zukunftsweisenden Konzepten und Projekten, vor allem zur Neupositionierung des Einzelhandels und zum Erhalt beziehungsweise zur Erweiterung des Branchenmixes in Innenstädten, Stadtteil- oder Ortszentren, zum Aufbau einzelhandelsbezogener Nutzungsmodelle durch die Kommunen in den Zentren (beispielsweise ? Pop-up-Store ?, ? Concept-Store ?, neue temporäre Nutzungsmodelle) sowie die Entwicklung und Umsetzung örtlicher/überörtlicher einzelhandelsbezogener Digitalisierungsstrategien, einzelhandelsbezogenes Citymanagement, Kommunalmarketing und Leerstandsmanagement zur Sicherstellung der laufenden Veränderungsprozesse und der Kommunikation, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und neue Veranstaltungen, zu denen möglichst viele Akteure mobilisiert und motiviert werden, die Innenstadt, das Stadtteil- beziehungsweise Ortszentrum zu besuchen und lebendig zu gestalten, vorübergehende Anmietung von leer stehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen, beispielsweise. Pop-up-Stores , Nutzungen aus dem Einzelhandel, Nutzungen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, temporäre Erprobung sozialer Nutzungen, Verteilstationen, Direktverkauf regionaler Produkte. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss normalerweise für 2 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000 in den Grundzentren und EUR 200.000 in den Mittelzentren und dem Oberzentrum. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 30.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich und elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind saarländische Städte und Gemeinden. Mehrere Städte und Gemeinden können auch einen gemeinsamen Antrag stellen (Verbundprojekt). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit den Handlungsfeldern des Zukunftskonzeptes für den Handel im Saarland 2030, vor allem mit dem Handlungsfeld ?Management und Marketing stärken: kommunale Allianzen zielführend entwickeln?, im Einklang stehen. Ihre Maßnahme darf nicht im Widerspruch zu übergeordneten landesplanerischen, stadtentwicklungspolitischen und städtebaulichen Zielsetzungen und Vorgaben stehen. Ihre Maßnahme muss sich grundsätzlich auf Innenstädte, Stadtteil- oder Ortszentren konzentrieren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Quelle: Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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