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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021?2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) bei Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, die die Überführung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie versiegelten oder mindergenutzten Flächen oder Flächen aus sonstiger Nutzung (zum Beispiel Militär) in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins vorbereiten. Darüber hinaus sind auch erforderliche Altlastensanierungen zur Beseitigung beziehungsweise Reduzierung von Umweltgefahren im Boden und im Grundwasser im Zuge der Wiederherrichtung der Flächen förderfähig. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Untersuchungs- und Planungsleistungen, Altlastensanierung (Dekontamination oder Sicherung), Beseitigung von Bodenverunreinigungen, fachgerechter Rückbau und Entsorgung von unterirdischen oder oberirdischen baulichen Anlagen, fachgerechter Abtransport und, sofern erforderlich, Entsorgung von belastetem Bodenaushub und Wasser, besondere Anforderungen während des Vorhabens, wie Wasserhaltungsmaßnahmen, Tiefgründung, Arbeitsschutz, Sicherung von Deponiegas. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils aktuellen Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW 2021) beachten. Ihr Vorhaben zur Flächenrevitalisierung muss zur ökologischen Aufwertung im Rahmen der geplanten Nachnutzung der Fläche und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Klimaanpassung beziehungsweise des Klimaschutzes beitragen, die Schadstoffbelastung in Boden und Grundwasser senken. Sie müssen ein Gutachten zur Grundstückswertermittlung einschließlich Ausführungen zur Wertsteigerung der Fläche nach Sanierung beziehungsweise Revitalisierung der Fläche sowie ein Nachnutzungskonzept zur ökologischen Aufwertung der Fläche vorlegen. Sofern zusätzlich zur Flächenrevitalisierung auch eine Altlastensanierung auf der Fläche erforderlich wird, gilt Folgendes: Die zuständige Behörde muss die Durchführung der Sanierung angeordnet haben oder Ihre Verantwortlichkeit nach § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) festgestellt haben. Die zu sanierende Fläche muss in das Bodenschutz- und Altlastenkataster der dafür zuständigen unteren Bodenschutzbehörde aufgenommen sein. Zur Durchführung beziehungsweise Koordinierung/Projektsteuerung der Sanierung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen sind zugelassene Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG zu beauftragen. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten leisten. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grundstückserwerb und Nebenkosten für den Grundstückserwerb (beispielsweise Wertgutachten), Investitionen der Nachnutzung, Folgekosten (einschließlich Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten).
Quelle: Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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