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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Quelle: rp-darmstadt.hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine zukunftsorientierte Integrationspolitik umsetzen. Sie erhalten die Förderung für kommunale WIR-Vielfaltszentren in hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten, innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (Modellprojekte), Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie deren ehrenamtlichen Einsatz, Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sowie deren ehrenamtlichen Einsatz, gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 25 ? Soziales, Integration und Flüchtlinge. Sie müssen die Förderung normalerweise jährlich beantragen. Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn. Wenn Sie einen Antrag für den Einsatz und die Qualifizerung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern und von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen stellen, müssen Sie dies rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (mindestens 4 Wochen) tun.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger in Hessen für Modellprojekte, Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher, alle hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte für kommunale WIR-Vielfaltszentren, gemeinnützige Migrantenorganisationen, die in Hessen als Verein organisiert sind und noch keine professionalisierten oder hauptamtlichen Organisationstrukturen etabliert haben, sowie hessische Kommunen zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden (als kleinere Kommune können Sie mit 1 oder 2 Partnerkommunen einen gemeinsamen Antrag stellen). Sie müssen eine Konzeption und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachweisen. Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche. Nicht gefördert werden investive Projekte und Baumaßnahmen und Maßnahmen, die zu Ihren Regel- beziehungsweise Pflichtaufgaben zählen und für die es schon gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Quelle: Landesprogramm ?WIR ? Vielfalt und Teilhabe? — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
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