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Fördergeber nicht belegt
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen, Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen; Fördergebiet: DE-BW
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW ? E-Lastenräder Ziel und Gegenstand Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der ?Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW? Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität. Gefördert werden Erwerb beziehungsweise Leasing von neuen E-Lastenrädern (EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e), E-Lastenrädern von bis zu 25 Stundenkilometern und E-Lastenanhängern für Fahrräder. Ziel ist es, den Einsatz von E-Lastenrädern für einen schnellen, kostengünstigen und umweltfreundlichen Transport zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kommunen in Baden-Württemberg, Voraussetzungen Die E-Lastenräder/E-Lastenanhänger müssen für den Waren-, Material- oder Personentransport im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Lastenräder oder E-Lastenanhänger, die ausschließlich privat genutzt werden. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten für ein Standardmodell, maximal jedoch EUR 2.500 pro E-Lastenrad. Pro Antragsteller können maximal 20 E-Lastenräder bezuschusst werden. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und elektronisch an die L-Bank , Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten. Quelle Informationen der L-Bank und des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Stand August 2023. Wichtige Hinweise Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Die Kumulierung mit dem Bundesprogramm Klimaschutzinitiative ? E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist ausgeschlossen.
Quelle: Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW ? E-Lastenräder — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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