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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privatperson, Unternehmen oder Kommune, falls Sie durch schwere Naturereignisse und Unglücksfälle geschädigt sind. Das Land gewährt Soforthilfen für Privatpersonen, um erste unumgängliche, durch das Schadensereignis verlorengegangene Gegenstände des täglichen Bedarfs wiederbeschaffen zu können, Soforthilfen für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und für Angehörige der Freien Berufe, mit denen beschädigte, zerstörte oder verlorengegangene Gegenstände wieder angeschafft werden können, die zur Fortführung des Geschäftsbetriebs dringend nötig sind, sowie Landeshilfen für Kommunen bei außergewöhnlichen und extremen Schadensereignissen, die zu unverhältnismäßig großen Schäden an kommunaler Infrastruktur und sonstigen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft geführt haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Privatpersonen bis zu EUR 500,00 pro Person beziehungsweise EUR 2.500 pro Haushalt, maximal jedoch 50 Prozent des geltend gemachten Schadens, für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und Angehörige freier Berufe maximal EUR 5.000 je Betrieb, maximal jedoch 50 Prozent des geltend gemachten Schadens. Bei Landeshilfen für Kommunen legt der Ministerrat nach Anhörung der kommunalen Landesverbände die Höhe der maximalen Zuwendung im Einzelfall fest. Ihren Antrag auf Soforthilfe reichen Sie bitte mit den vorgesehenen Formularen bei den örtlich zuständigen Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise ein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe mit je bis zu 10 Beschäftigten sowie Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ursache der Schäden müssen außergewöhnliche, unvorhergesehene, großräumige und zeitgleich ausgelöste Naturereignisse oder Unglücksfälle mit vielen stark Betroffenen gewesen sein. Die Hauptschadensorte werden im Einvernehmen mit den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise festgelegt. Maßgeblich für die Gesamtbetrachtung des Ereignisses ist ein kausaler und zeitlicher Zusammenhang der entstandenen Schäden. Die Schadenssumme aus kommunalen, privaten, gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Schäden muss erheblich sein und insgesamt voraussichtlich über EUR 100 Millionen betragen. Als Privatperson oder Unternehmen müssen Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen beziehungsweise Jahresumsatzgrenzen beachten. Als Kommune müssen Sie eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit nachweisen, die sich aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung ergibt. Als Kommune werden Ihnen Landeshilfen für nur für solche Schäden gewährt, die nicht über ein bestehendes Fachförderprogramm abgewickelt werden können, oder für innerhalb bestehender Fachförderprogramme nicht förderfähige Kosten.
Quelle: Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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