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Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben. Sie können eine Bürgschaft erhalten für Darlehen für den Neubau von Wohnraum oder den erstmaligen Erwerb von Wohnraum in den ersten 2 Jahren nach Fertigstellung, zur Modernisierung von Wohnraum, vor allem zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung, für den Kauf von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung, zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft für Darlehen über EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Wenn Sie gleichzeitig Wohnraumfördermittel beantragen, die von der NBank zu bewilligen sind, muss Ihr Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingereicht und dort mit dem Förderantrag verbunden werden.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnfläche muss angemessen sein, das bedeutet, dass sie die Vorgaben der Wohnraumförderbestimmungen des Landes im Jahr des Bürgschaftsantrags um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten darf. Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen. Die Darlehen müssen außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sein. Sie erhalten keine Förderung für Wohnraum, der in der Ausstattung oder der Höhe der Kosten besonders aufwendig ist, Notunterkünfte jeder Art, Wohnraum, der nicht zur dauernden Führung eines Haushalts geeignet und bestimmt ist, und Wochenendhäuser und Ferienwohnungen. Außerdem können Sie keine Bürgschaft erhalten für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Darlehen an die öffentliche Hand, Arbeitgeberdarlehen und Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen (Darlehen für die Bauphase).
Quelle: Landesbürgschaften für den Wohnungsbau — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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