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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU -Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen. Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer angestrebten Beteiligung am EU -Forschungsprogramm. Inhalte der Dienstleistung können sein: Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von Horizont-Europa-Anträgen (Initialphase), Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion (Startphase) sowie die Bewertung der Ablehnungsgründe bei erfolglosen Horizont-Europa-Anträgen (Analyse). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 5.000 in der Initialphase und EUR 10.000, wenn Sie als Antragsteller die Koordinatorenfunktion ausüben, zusätzlich EUR 15.000 in der Startphase bei Koordinatorenfunktion und EUR 1.000 für die Analyse bei erfolglosem Antrag. Sie können die Förderung höchstens 3-mal pro Unternehmen während der Laufzeit von Horizont Europa erhalten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Durchführung und Koordinierung der Beratungsleistungen müssen im Freistaat Sachsen erfolgen. Als Berater kommen private Anbieter, Kammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen infrage. Sie müssen die Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung nachweisen. Ihr Antrag muss nach Einschätzung des Dienstleisters das Potenzial besitzen, die für den betreffenden Aufruf geforderten Qualitätsschwellenwerte zu erreichen.
Quelle: Landes-Technologieförderung ? A ? HORIZON-Prämie — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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