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Europäische Kommission
Quelle: kultur.creative-europe-desk.de
Im Einzelnen soll das Programm ?Kulturhauptstadt Europas? dazu beitragen, das Spektrum, die Vielfalt und die europäische Dimension des kulturellen Angebots in den Städten zu vergrößern, unter anderem durch die länderübergreifende Zusammenarbeit, den Zugang zur Kultur und die Teilhabe an der Kultur zu erweitern, die Leistungsfähigkeit des Kulturbereichs und seiner Verzahnung mit anderen Bereichen auszubauen und das internationale Profil der Städte mittels der Kultur zu schärfen. Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind EUR 1,5 Millionen je Stadt vorgesehen. Mindestens 6 Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der Institutionen der Europäischen Union und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Deutschland stellt im Jahr 2025 eine der Kulturhauptstädte. Im Wettbewerbsverfahren um den Titel ?Kulturhauptstadt Europas 2025? in Deutschland hat sich Chemnitz durchgesetzt. Bewerbungen sind auf dem einheitlichen Bewerbungsformular einzureichen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Bewerben können sich nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union, Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern. Den Titel ?Kulturhauptstadt Europas? können jährlich je 2 Städte aus verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Union führen und etwa jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen. Jede Bewerbung muss ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension beinhalten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.
Quelle: Kulturhauptstadt Europas (2020?2033) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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