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Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger von Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Förderung von Kindern, die beim Erwerb der deutschen Sprache über die in den Alltag integrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus besondere Hilfe benötigen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Durchführung von Entwicklungsgesprächen, Sprachfördermaßnahme ?Intensive Sprachförderung plus (ISF+)? sowie Sprachfördermaßnahme ?Singen ? Bewegen ? Sprechen (SBS)?. Zusätzlich können Sie Zuwendungen für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in den Bereichen der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozialemotionalen Kompetenzen bekommen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Entwicklungsgespräch rückwirkend EUR 20, bei Sprachfördergruppe ISF+ mit bis zu 2 Kindern EUR 1.200 und bei Sprachfördergruppe SBS aus 3 bis zu 4 Kindern EUR 2.200 je Kindergartenjahr. Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens zum 30. November des Förderjahres an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens: kommunale und freie Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen gemäß § 1 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG), geeignete andere juristische Personen (zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine) sowie geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Mütter- und Familienzentren). Ihr Kindergarten oder Ihre Tageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg. Sie stellen sicher, dass eine in Ihrer Kindertageseinrichtung tätige pädagogische Fachkraft Entwicklungsgespräche für Erziehungsberechtigte von Kindern mit intensivem Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen durchführt. Die Erziehungsberechtigten müssen der Teilnahme des Kindes an den Sprachfördermaßnahmen zustimmen. Entsprechend seines individuellen Sprachförderbedarfes wird für das Kind in einer Kindertageseinrichtung entweder die Sprachfördermaßnahme ISF+ oder SBS gewählt. In der Sprachfördermaßnahme ISF+ können Sie Kinder ab einem Alter von 2 Jahren und 7 Monaten bis zu ihrer Einschulung fördern. In der Sprachfördermaßnahme SBS können Sie Kinder ab dem 3. Lebensjahr fördern. Für die Sprachfördermaßnahmen bilden Sie Fördergruppen.
Quelle: Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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