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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Quelle: ffa.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen; Fördergebiet: DE
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Rechtsgrundlage Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz ? FFG) vom: 30 .12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024 Weblink zum Gesetz Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes vom: 31.03.2025 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Filmförderungsanstalt Für die Herstellung programmfüllender Spielfilme können Förderungen von bis zu 1 Million EUR (1.000.000 EUR ) vergeben werden. Die Herstellung programmfüllender Dokumentarfilme kann mit bis zu 500.000 EUR gefördert werden. Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Spielfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 6 Millionen EUR (6.000.000 EUR ) und Dokumentarfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR ). In begründeten Fällen können Animationsfilme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden. In besonders begründeten Fällen können weitere Filme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind Herstellende von programmfüllenden Spiel- und Dokumentarfilmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland. Bei Sitz in einem anderen EU -Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des EWR müssen Herstellende eine Niederlassung in Deutschland besitzen. Bei Koproduktion kann der Antrag nur von einem der Herstellenden gestellt werden. Anträge werden über das FFA -Serviceportal gestellt (siehe weiterführende Links). Eine Antragsstellung für Spielfilm ist jeweils bis zum 14.04.2026, 07.07.2026 und 29.09.2026 möglich. Eine Antragsstellung für Dokumentarfilm ist jeweils bis zum 14.04.2026 und 08.09.2026 möglich. Eine Antragsstellung für Kinderfilm ist bis zum 01.09.2026 möglich. Weblink zur Förderrichtlinie
Quelle: Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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