Loading...
Loading...
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: land.nrw · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes. Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen). Im Einzelnen bekommen Sie die Förderung für Neubaumaßnahmen, Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume für sportliche Nutzungszwecke, Erwerb/bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung, Erwerb und Ertüchtigung, Modernisierungsmaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal 80 Prozent, im Einzelfall bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für nicht kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller muss die Höhe des Zuschusses mehr als EUR 2.000 betragen, für kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller mehr als EUR 12.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch und in zweifacher schriftlicher Ausfertigung an die zuständige Bezirksregierung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige Sportorganisationen und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Notwendigkeit der Baumaßnahme nachweisen. Zudem muss eine befürwortende Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes vorliegen. Beachten Sie bitte, dass bei Maßnahmen an Hochleistungssportstätten diese als Landesleistungsstützpunkt im besonderen Landesinteresse durch die für den Sport zuständige oberste Landesbehörde anerkannt sein müssen, bei Maßnahmen an Zuschauersportstätten ein befürwortendes und begründendes Votum des zuständigen Sportfachverbandes zu Standort und Dimensionierung der Sportstätte sowie des Zuschauerbauwerks und die Darstellung der regelmäßig stattfindenden beziehungsweise geplanten Sportveranstaltungen im Rahmen des sportartspezifischen nationalen Wettkampfsystems beziehungsweise zur Anzahl geplanter beziehungsweise stattgefundener internationaler Wettkämpfe oder sonstiger erwarteter Sportgroßveranstaltungen vorliegen muss. Sie müssen sportfachlich erforderliche bauliche Anforderungen sowie immissions-, naturschutzrechtliche und sonstige Rechtsvorschriften einhalten. Beachten Sie bitte, dass Sie eine Förderung nur für Baumaßnahmen erhalten können, die nicht überwiegend kommerziell genutzt werden, es sei denn, die Maßnahme ist von außeordentlichem Landesinteresse und anders nicht zu realisieren. Im Einzelfall müssen Sie ergänzende kommunale oder Bundesmittel sowie eine Beteiligung Dritter mit eigenem Interesse am Förderzweck bereitstellen.
Quelle: Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.