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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Quelle: aufbaubank.de
Das Land Thüringen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ( ELER ) bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil A) sowie landwirtschaftlichen Ökoerzeugnissen (Teil B). Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art und Größe Ihres Unternehmens 20 Prozent bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, 25 Prozent bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen maximal EUR 3 Millionen je Vorhaben betragen. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank ( TAB ). Zuvor sollten Sie ein Informationsgespräch in der TAB führen, um die generelle Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens abzuklären.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse in Form von anerkannten Erzeugerorganisationen sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung dieser Erzeugnisse bezieht, sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen einschließlich operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft ?Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit? (EIP). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Erzeugerzusammenschlüsse müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU erfüllen. Bei Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse muss es sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU oder mittelgroße Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von maximal EUR 200 Millionen handeln. Sie müssen ein Investitionskonzept vorlegen. Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen. Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie mindestens über eine Dauer von 5 Jahren nach Marktstrukturrecht anerkannt sein beziehungsweise den Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte aufrechterhalten. Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gilt: Sie erhalten als Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung nur dann einen Zuschuss, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten. Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse müssen Sie die Einführung oder Beibehaltung der Regeln für die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Erzeugnisse in Ihrem gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nachweisen. Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durchführen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Leitlinien der EU , Zuwendungsempfänger, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben sowie Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.
Quelle: Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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