Loading...
Loading...
Fördergeber nicht belegt
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Investitionsfinanzierung der L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen in Gemeinden mit dörflichem Charakter. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 10 Millionen pro Jahr und pro Kreditnehmerin oder Kreditnehmer. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung (?Nachhaltigkeitsbonus?). Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig. Die Investitionsfinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie setzen Ihr Investitionsvorhaben im ländlichen Raum Baden-Württembergs um. Als ländlicher Raum gelten alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder in der Region Stuttgart (mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) alle Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) oder selbstständige freiberufliche Tätigkeit ausüben. Um den Nachhaltigkeitsbonus zu bekommen, müssen Sie folgende definierte Klimaschutzkriterien erfüllen, die stufenweise aufeinander aufbauen und die perspektivisch in den kommenden Jahren anzupasssen sind: Stufe 1: Sie haben eine CO2 -Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase, Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen ein Reduktionsziel für CO2 und andere Treibhausgase festgelegt und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung dieser Ziele erstellt. Externe Sachverständige müssen Ihnen die Einhaltung dieser Klimaschutzkriterien schriftlich bestätigen. Nicht gefördert werden Existenzgründende, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Quelle: Investitionsfinanzierung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.