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Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Quelle: invest-bw.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben ( FuEuI -Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services ) und Service -Plattformen ausgerichtet sind. Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, biointelligente Systeme, innovative Mobilitätssysteme, CO2 -neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Gesundheitsdienstleistungen oder Informations- und Kommunikationsdienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen je nach Unternehmensgröße zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000 je Einzelvorhaben beziehungsweise EUR 1,3 Millionen je Verbundvorhaben, Forschungseinrichtungen in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000. Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze). In der Innovationsförderung werden regelmäßig technologie-, branchen- und themenoffene oder missionsorientierte Förderaufrufe mit besonderen Einreichungsfristen veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte über das elektronische Antragsportal zum jeweiligen Stichtag beim zuständigen Projektträger VDI / VDE Innovation + Technik GmbH ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, wenn sie ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie bei Verbundvorhaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In einem Verbundvorhaben müssen mehrere Unternehmen beziehungsweise Unternehmen und Forschungseinrichtungen eng zusammenarbeiten, mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren und anteilig innovative Leistungen erbringen, die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam verwerten. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Sie führen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen und überwiegend in Baden-Württemberg durch. Ihre Bonität ist ausreichend, um das Projekt durchzuführen. Sie verfügen über ausreichend entsprechend qualifiziertes Personal, das notwendige spezifische Fachwissen beziehungsweis das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Ihr Vorhaben muss die vorgegebenen Förderprioritäten beziehungsweise -kriterien erfüllen, bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein. Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben, ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind, ein Unternehmen sind, an dem juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind, sowie ein Vorhaben planen, das ganz oder teilweise im Auftrag von Dritten durchgeführt wird.
Quelle: Invest BW ? Innovation III — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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