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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Quelle: aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Thüringen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ( ESF +) Ihre Maßnahmen der sozialen Teilhabe und beruflichen Integration. Sie erhalten die Förderung für Integrationsprojekte: Berufsbezogene Vorbereitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Begleitung im beruflichen Integrationsprozess, Teilhabeprojekte: Unterstützung bei der Überwindung komplexer, multipler lebens- und arbeitsweltbezogener Problemlagen beziehungsweise beim entsprechenden Kompetenzaufbau, die berufliche Qualifizierung Strafgefangener sowie Begleit- und Unterstützungsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihren formgebundenen Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Projekte in Thüringen durchführen. Zur Zielgruppe Ihrer Integrationsprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Situation am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Teilhabeprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer Problemlagen erst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen und für die die Integration in den Arbeitsmarkt (noch) kein vorrangiges Ziel darstellt, beruflichen Qualifizierung Strafgefangener gehören geringqualifizierte Inhaftierte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrations- und Teilhabeprojekte werden Ihrer Maßnahme durch das Jobcenter zugewiesen. Strafgefangene werden durch die jeweilige Justizvollzugseinrichtung Ihrer Maßnahme zugeordnet. Sie sollen das pädagogische Personal vorrangig fest anstellen und sicherstellen, dass es über eine zur Aufgabe passende Qualifikation verfügt.
Quelle: Integrationsrichtlinie — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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