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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: lagus.mv-regierung.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei bedarfsgerechten und regionalen Integrationsvorhaben, die zu einer besseren Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beitragen. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Projekte der migrationsspezifischen einschließlich der psychosozialen Beratung, die vorhandene Strukturen der Migrationserstberatung ergänzen, Projekte zur Verbesserung der Kommunikation, Verständigung und gesellschaftlichen Integration und Projekte zur Stärkung der Partizipation der Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen von Migranten bei der Entwicklung von Hilfen zur Selbsthilfe sowie die verstärkte Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in das bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Verbänden und Parteien. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern als Erstempfänger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Migrantinnen und Migranten mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge, falls es ungeachtet ihres zunächst vorübergehenden Aufenthaltes geboten ist. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, auf dessen oder deren Gebiet Sie das Projekt durchführen, muss den Bedarf für das Projekt bestätigen. Sie müssen die Maßnahme durch geeignete Fachkräfte durchführen lassen. Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder dem Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Qualifizierung erforderlich. Ihr Eigenanteil und die Beteiligung der Landkreise oder kreisfreien Städte müssen zusammen mindestens 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich verbands- oder vereinsinterner Arbeit dienen oder Gegenstand anderer Landeszuschüsse sind.
Quelle: Integration von Migranten — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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