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Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK)
Quelle: mkbwk.rlp.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Landeskurse ?Sprachziel: Deutsch?. Sie bekommen die Förderung für Deutschkurse für Erwachsene, die Deutsch als Zweitsprache erlernen und durch die Teilnahme an den Kursen auch persönlich, kulturell, beruflich und sozial in die Gesellschaft integriert werden, Kosten für eine gemeinschaftliche kursbegleitende Kinderbetreuung, sofern die Betreuung der Kinder der Kursteilnehmenden während der Präsenzunterrichtszeit nicht durch eine Kindertagesstätte oder eine Schule erfolgen kann, sowie sozialpädagogische Begleitung der Kursteilnehmenden, sofern entsprechender Bedarf besteht. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden. Ihnen können Personal- und Sachkosten, Kosten für Kinderbetreuung, Kosten für sozialpädagogische Betreuung und für Verwaltungskosten bewilligt werden. Zusätzlich werden die Kosten einer kursabschließenden Sprachprüfung je nach erreichtem Level des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) pauschal mit 99 EUR (A2), 110 EUR (B1), 176 EUR (B2) bzw. 198 EUR (C1) pro Person bezuschusst, sofern die Prüfung zu einem anerkannten Sprachzertifikat führt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) anerkannte Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen, andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß WBG--Weiterbildungsgesetz sowie sonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre angebotenen Sprachkurse müssen sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben und die ihre Deutschkenntnisse verbessern oder erwerben möchten. Die Kurse stehen allen Teilnehmenden mit Migrationshintergrund offen, unabhängig vom Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive. Sie können die Landessprachkurse als Präsenzunterricht, Online-Unterricht, Hybrid-Unterricht oder in einer Form des Blended Learning durchführen. Die inhaltliche Ausrichtung Ihrer angebotenen Sprachkurse orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER) und führt bis zum Level C1. Sie sollen die Landessprachkurse während der Unterrichts- und Öffnungszeiten einer Kindertagesstätte oder einer Grundschule durchführen. Sie bekommen keine Förderung für individuelle kursbegleitende Kinderbetreuung für reinen Online-Unterricht oder Hybridunterricht. Der Zeitumfang der sozialpädagogischen Begleitung ist normalerweise auf maximal 70 % des Umfangs des dazugehörenden Sprachkurses begrenzt. Sie stellen sicher, dass fachlich qualifiziertes Personal die Deutschkurse durchführt. Der Umfang des Unterrichts muss zwischen 100 und 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten betragen. Die Teilnehmendenzahl beträgt mindestens 8 und höchstens 15 Personen. Ausnahmeregelungen sind je nach Kurs möglich. Sie bieten jeden Landessprachkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche an. An den Kursen können auch Personen mit einer Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen des Bundes teilnehmen. Ihre Zahl sollte bei Kursbeginn die Hälfte der Gruppengröße möglichst nicht übersteigen.
Quelle: Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten durch Weiterbildung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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