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Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Sie bekommen die Förderung ausschließlich für Kosten, die Ihnen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen ( FuE -Einrichtungen) für folgende erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden: wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten (Innovationsgutschein BW), wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen (Innovationsgutschein Hightech BW), wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens von Start-ups zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft wie Digitalisierung, Green Economy , Life Science , Social Innovation und GovTech (Innovationsgutschein Start-up BW). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500, bei den Innovationsgutscheinen Start-up BW und Hightech BW höchstens EUR 20.000. Die Förderung wird Ihnen einmal im Kalenderjahr gewährt. Insgesamt können Sie maximal 2 Innovationsgutscheine Hightech BW beziehungsweise Innovationsgutscheine Start-up BW bekommen. Wenn Sie bereits einen Gutschein erhalten haben und einen 2. bekommen möchten, muss die Förderung durch den vorherig gewährten Innovationsgutschein gänzlich abgeschlossen sein, Ihr aktuelles Vorhaben/die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweisen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an die L-Bank . Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind für den Innovationsgutschein BW kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, Existenzgründende in der Vorgründungsphase sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung, für den Innovationsgutschein Start-up BW: Existenzgründende, die in Baden-Württemberg gründen werden (Vorgründungsphase), sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung, für den Innovationsgutschein Hightech BW: KMU , die älter als 5 Jahre sind und die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, außerdem vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen. Sie bekommen die Förderung grundsätzlich nur für Entwicklungsleistungen im vorwettbewerblichen Bereich. Ihr Unternehmen muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal gegründet worden sein, beispielsweise durch Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt oder Ähnliches. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen durch Betriebsangehörige, unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder, klassische Unternehmensberatungen (beispielsweise Strategie- oder Organisationsberatung beziehungsweise betriebswirtschaftliche Beratung) und Unternehmercoachings, Outsourcing von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die üblicherweise betriebsintern ablaufen, die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen, der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW.
Quelle: Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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