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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Innovationsförderung bei der Neugründung eines innovativen kleinen Unternehmens. Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Kapital in Form offener oder stiller Beteiligungen. Handelt es sich bei Ihrem neu zu gründenden Unternehmen um ein hochtechnologiebasiertes Unternehmen in einer Gründungseinrichtung mit speziellem Betreuungs- und Beratungsangebot, können Sie auch Zuschüsse erhalten. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee und die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie mit der Gründung in Zusammenhang stehende Ausgaben wie Mieten, Personal, Sachausgaben, Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen, Betriebsmittel, Markterschließung und Ausbildung. Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung oder als Zuschuss. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 800.000 Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ). Liegt Ihr Unternehmen im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ), erhalten Sie ein BSÄ von bis zu EUR 1,2 Millionen. Planen Sie eine Existenzgründung im hochtechnologiebasierten Bereich in einer besonderen Gründungseinrichtung, können Sie einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das gilt über einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren. Stellen Sie Ihren Antrag auf eine Beteiligung bitte bei der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH. Den Zuschuss beantragen Sie über das Kundenportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine innovative gewerbliche Unternehmen nach KMU -Definition der EU bis zu 5 Jahre nach Gründung, die ihre Betriebsstätte und ihren steuerlichen Sitz in Hessen haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen kreditwürdig sein und Ihre Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen. Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein hochtechnologiebasiertes Unternehmen, muss die thematisch-technologische Betreuung durch die Gründungseinrichtung im Förderzeitraum sichergestellt sein. Es gelten außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Innovationsförderung.
Quelle: Innovationsförderung ? Innovative Unternehmensneugründungen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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