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Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Quelle: innovationsstarter.com · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hamburg stellt Risikokapital für junge, innovative Kleinunternehmen zur Verfügung. Mit dem Kapital sollen innovative Geschäftsideen gefördert werden. Sie erhalten die Förderung in Form einer offenen Beteiligung oder einem ähnlichen Finanzinstrument. Die Beteiligung wird gegebenenfalls durch nachrangige Gesellschafterdarlehen ergänzt, die mit einer Wandlungsoption ausgestattet sind. Die Höhe von beihilfefreien Beteiligungen beträgt bis zu 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR beziehungsweise bei Beteiligungen in Form von freigestellten Beihilfen bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR je Unternehmen und bis zu 800.000 EUR pro Finanzierungsrunde.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Ihr Klein- oder Kleinstunternehmen (gemäß der Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der EU ) darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht aus einer Unternehmensübernahme oder einem Zusammenschluss hervorgegangen sein. Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Unternehmens in einer der folgenden Formen nachweisen: Ein externes Gutachten oder das Fondsmanagement der IFB Innovationsstarter GmbH bestätigen, dass die zu entwickelnden Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolges in sich tragen. Die Forschungs- und Entwicklungskosten Ihres Unternehmens müssen in mindestens einem der 3 Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 % der gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben. In den 3 Jahren vor Gewährung der Förderung hat Ihr Unternehmen bereits an europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen teilgenommen und Auszeichnungen oder Förderungen erhalten. Mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile sollen sich vor Abschluss der Erstbeteiligung des InnoStarterFonds im Eigentum der wesentlichen Know-how-Träger befinden. Keine Förderung erhalten: Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die mit der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse befasst sind und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Quelle: InnostarterFonds ? Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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