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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen; Fördergebiet: DE-BW
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
InnoGrowth BW Ziel und Gegenstand Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen von Beteiligungsgesellschaften und privaten Investierenden in innovative Start-ups und junge, wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen. Gefördert werden Investitionen oder Betriebsmittel inklusive Akquisitionen sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen zu stärken. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Start-ups oder mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von maximal EUR 75 Millionen und mit Sitz, Hauptverwaltung, Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Baden-Württemberg. Investoren müssen für das Programm bei der L-Bank akkreditiert sein. Voraussetzungen Das Start-up oder mittelständische Unternehmen verfügt über ein innovatives (zum Beispiel ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodell. Investoren müssen Erfahrungen im Venture-Capital-Umfeld mit sich bringen und weisen sowohl geordnete wirtschaftliche Verhältnisse als auch einen erfolgreichen sogenannten Track-Record vor. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ( AGVO ), Finanzierung von Vorhaben, die gegen die Ausschlussliste der KfW in der jeweils aktuellen Fassung verstoßen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als Beteiligung oder beteiligungsähnliche Finanzierung durch ausgewählte Intermediäre. Der Finanzierungsanteil der L-Bank beträgt 70 Prozent der Beteiligung, jedoch mindestens EUR 280.000 und höchstens EUR 5,25 Millionen je Investor. Die Höhe der Beteiligung beträgt für Start-ups oder mittelständische Unternehmen mindestens EUR 400.000 und höchstens EUR 7,5 Millionen je Unternehmen, vorzugsweise über mehrere Finanzierungsrunden. Antragsverfahren Um als Investor für das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW akkreditiert zu werden, nehmen Interessenten ausschließlich per E-Mail Kontakt auf mit der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg. Start-ups und mittelständische Unternehmen sprechen ihre Investoren auf das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW an und verhandeln die Art und Höhe der Finanzierung. Im Anschluss muss der gemeinsamer Finanzierungsfall gegebenenfalls in einem Expertengremium vorgestellt werden. Danach wird der Antrag vom Investor bei der L-Bank eingereicht. Der Vertragsabschluss kommt zwischen dem Unternehmen und dem Investor zustande. Quelle Informationen der L-Bank , Stand November 2023; Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2023.
Quelle: InnoGrowth BW — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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