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Die LfA Förderbank Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Darlehen für kommunale Infrastrukturinvestitionen zur Senkung des Energieverbrauchs. Sie können mit dem Darlehen Vorhaben zur allgemeinen Energieeinsparung sowie zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger finanzieren. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 4 Millionen. Bitte beachten Sie: Sie dürfen pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal EUR 150 Millionen aus dem dem KfW -Programm IKK ? Investitionskredit Kommunen (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind bayerische kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von null haben und an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen nicht beteiligt sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Darlehen wird vorhabensbezogen vergeben. Ihre Investitionsmaßnahmen ? außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger ? führen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent. Sie lassen die mit der Maßnahme erreichbare jährliche Energieeinsparung von einer oder einem fachkundigen Dritten (zum Beispiel ein externes Planungsbüro oder Anlagenherstellende) oder Sachverständigen nachweisen. Bei Vorhaben zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger genügt als Nachweis eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, denen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) zugrunde liegt, die energetische Sanierung beziehungsweise Neuerrichtung kommunaler Gebäude sowie der Erwerb von Grundstücken. Sind gegen Sie als Antragstellerin und Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung nicht möglich. Nicht gefördert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder kommunale Zweckverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU -beihilferechtlichen Sinne ausüben. Nicht unterstützt wird die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Quelle: Infrakredit Energie — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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