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BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden. Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 320.000 EUR bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung, bis zu 560.000 EUR bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 280.000 EUR je Forschungseinrichtung), bis zu 750.000 EUR bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250.000 EUR je Forschungseinrichtung), in Ausnahmefällen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind unter anderem Personalausgaben, Ausgaben für Geräte sowie Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks. Die vollständigen Anträge auf Förderung und die Anlagen reichen Sie bitte in elektronischer Form beim DLR Projektträger ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die für das Förderprogramm IGF autorisiert sind. Unternehmen können über die antragsberechtigten Forschungsvereinigungen Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie gegebenenfalls in Normungsaktivitäten einbezogen werden. Eine Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Das Forschungsvorhaben ist unternehmensübergreifend ausgerichtet. Das Forschungsvorhaben lässt neue Erkenntnisse insbesondere bei der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten und kann vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirtschaftliche Vorteile bringen. Der Antrag enthält Vorschläge für den Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft sowie Aussagen zu deren Umsetzbarkeit. Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 werden berücksichtigt. Bei der Auswahl und Durchführung der Vorhaben sowie bei der Erfolgskontrolle werden die Qualitätsstandards der Leitlinien für die Industrielle Gemeinschaftsforschung eingehalten. Für das Forschungsvorhaben wird ein projektbegleitender Ausschuss mit mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft gebildet. Ihm sollen mindestens 3 interessierte KMU angehören. Bei größeren Ausschüssen erhöht sich die vorgesehene Mindestzahl der beteiligten KMU . Der vorgesehene Bewilligungszeitraum soll grundsätzlich nicht mehr als 3 Jahre betragen. Die Wirtschaft soll vorhabenbezogene Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtzuwendung erbringen. Ausschlussgründe ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführte Forschungsvorhaben. Forschungsvorhaben, die gleichzeitig durch andere technologieorientierte Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden. Forschungsvorhaben, die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können. Forschungsvorhaben, die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen. Forschungsvorhaben, mit denen bereits begonnen wurde. Forschungsvorhaben mit Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen, bei denen einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen Partners hat.
Quelle: Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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