Loading...
Loading...
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Quelle: ibb.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Berlin unterstützt Ihre baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden. Sie erhalten die Förderung für die fachgerechte Durchführung, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen. Sie können die Förderung auch für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher) für die Eigenstromversorgung erhalten, wenn Sie für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Erreichung des Effizienzhausniveaus. Folgende Pauschalen können Sie bekommen: Effizienzhaus 85: EUR 480,00 pro m 2 Wohnfläche, Effizienzhaus 70: EUR 520,00 pro m 2 Wohnfläche, Effizienzhaus 55: EUR 560,00 pro m 2 Wohnfläche, Effizienzhaus 40: EUR 650,00 pro m 2 Wohnfläche, für weitere Modernisierungsmaßnahmen (altengerecht, demografiefest, nachhaltig): zusätzlich EUR 150,00 pro qm Wohnfläche für Mehrkosten, die einer besonderen Gebäudesubstanz (zum Beispiel belastete Baustoffe, Denkmalschutz) geschuldet sind: zusätzlich EUR 100,00 pro qm Wohnfläche Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der investiven Kosten. Die Fördersumme muss mindestens EUR 250.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin ( IBB ) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen. Sie müssen die Arbeiten durch Fachunternehmen durchführen lassen. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss Ihr Objekt erstmals mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichen. Ihre Sanierungsmaßnahmen müssen den in der Anlage zur ?Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Wohngebäude ( BEG WG)? festgelegten technischen Mindestanforderungen für eine Effizienzhaus-Stufe in der Fassung vom 9.12.2022 entsprechen. Sie müssen einen gültigen Energieausweis (Bedarfsausweis) vorlegen, der die Einstufung der zu fördernden Wohneinheiten in die jeweiligen Energieeffizienzklassen aufzeigt. Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Nicht förderfähig sind der Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowie mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger).
Quelle: IBB Soziale Wohnraummodernisierung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.