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Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen; Fördergebiet: DE-SH
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
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IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus Ziel und Gegenstand Das Land Schleswig-Holstein unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen. Gefördert werden Erstinvestitionen in den Ausbau von öffentlichen passiven FTTH-/FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten (einschließlich Anschluss von Mobilfunkmasten). Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein. Voraussetzungen Die EU -beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10 Millionen je Vorhaben. Die Investitionskosten müssen mindestens EUR 125.000 betragen. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ) zu richten. Quelle Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ), Stand März 2024. Wichtige Hinweise Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Quelle: IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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