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Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
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Antragsberechtigt: Unternehmen; Fördergebiet: DE-SH
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
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IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Ziel und Gegenstand Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen. Gefördert werden die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download, die Erstellung passiver Netze (vor allem Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude) sowie die Erstellung aktiver Technik. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein. Voraussetzungen Die EU -beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Die Finanzierung erfolgt partnerschaftlich mit einer Hausbank. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent des Fremdkapitalbedarfs, maximal EUR 10 Millionen pro Vorhaben. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ) zu richten. Quelle Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ), Stand März 2024. Wichtige Hinweise Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Quelle: IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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