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Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
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Antragsberechtigt: Kommunen, Verbände; Fördergebiet: DE-SH
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
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IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen Ziel und Gegenstand Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen. Gefördert werden insbesondere die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download sowie die Erstellung passiver Netze (vor allem Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude). Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Kreise, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Voraussetzungen Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen, maximal EUR 30 Millionen pro Vorhaben. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ). Quelle Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ), Stand März 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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