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Antragsberechtigt: Kommunen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-SH
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
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IB.SH Breitband Ziel und Gegenstand Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die landesweite Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen. Gefördert wird der Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserversorgung in Schleswig-Holstein. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein Voraussetzungen Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Finanzinstitute. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, für neugegründete Breitbandzweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch höchstens EUR 30 Millionen je Vorhaben. Antragsverfahren Anträge sind formlos an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ) zu richten. Quelle Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ), Stand Dezember 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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