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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Quelle: stmfh.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von innovativen Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen. Sie erhalten die Förderung unter anderem für Projekte zur Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Ermöglichung der digitalen Teilhabe und digitalen Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns, Förderung interkommunaler und interregionaler Kooperationen, Verbesserung der Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum, Erhöhung der Profilbildung nach innen und außen sowie der Wahrnehmung aller Teilräume sowie Sicherung der Daseinsvorsorge. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss kann je nach Art und geografischer Lage des Projekts um bis zu 40 Prozent auf insgesamt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden. Der Zuschusshöchstbetrag ist auf EUR 300.000 je Vorhaben gedeckelt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts müssen bei kommunalen Gebietskörperschaften mehr als EUR 25.000 und bei allen sonstigen Antragstellenden mehr als EUR 10.000 betragen. Sie müssen Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen. Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der Maßnahmen schriftlich oder per E-Mail beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein. Vorher müssen Sie in Beratungsgespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung führen. Ihren Förderantrag richten Sie dann an die jeweils zuständige Regierung. Wenn die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Projekts höchstens EUR 50.000 betragen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einreichen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine und Stiftungen, steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss innovativ sein, einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen, einen Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung aufweisen, mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalplänen sowie mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.
Quelle: Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Förderrichtlinie ? HDRFöR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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