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Fördergeber nicht belegt
Quelle: weiterbildungsbonus.net · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Privatpersonen, Unternehmen; Fördergebiet: DE-HH
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
D
Quelle: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS Ziel und Gegenstand Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ( ESF ) die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten. Ziel ist die Stärkung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und damit die Sicherung der beruflichen Zukunft von Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche: Beschäftigte, Selbstständige und Kreativwirtschaft. Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildung. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind je nach Bereich Beschäftigte in Hamburger Unternehmen aller Branchen mit bis zu 250 Beschäftigten, die in Hamburg leben oder arbeiten, über das Hamburger Modell gefördert werden, ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten oder sich in Elternzeit oder Wiedereingliederung befinden, Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die in Hamburg leben oder arbeiten, in Hamburg ihr Einkommen versteuern, die ihre Existenzgründung abgeschlossen haben und hauptberuflich ausüben oder aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten, (Solo-)Selbstständige, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft. Voraussetzungen In den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige muss die Weiterbildung mindestens acht Stunden umfassen. Der die Weiterbildungs-/Qualifizierungsmaßnahme anbietende Bildungsträger muss staatlich anerkannt oder zertifiziert sein. Im Bereich Kreativwirtschaft ist ein Gespräch mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft Voraussetzung. Nicht antragsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes und in Unternehmen der öffentlichen Hand. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 750,00, für Beschäftigte im Hamburger Handwerk bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch EUR 1.000, im Bereich Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent der Kosten für Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft für bis zu 32 Stunden. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Internetportal zu richten an die Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH ) . Quelle Informationen der Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH ) , Stand August 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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