Loading...
Loading...
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Quelle: buergerstiftung-hamburg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände bei einer aktiven Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten und bei der Mitgestaltung und Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte. Sie können eine Förderung erhalten für Maßnahmen zum Aufbau oder Ausbau von Kompetenzen zur Interessenvertretung bei ehrenamtlichen und hauptamtlichen Engagierten, die Stärkung der Organisationsstrukturen, zum Beispiel durch den Aufbau unterstützender hauptamtlicher Strukturen für das Ehrenamt, für die Verbesserung der technischen Infrastruktur, für gute Öffentlichkeitsarbeit oder für eine gezielte Nachwuchsförderung, Erfahrungsaustausch, Koordination und Vernetzung mit anderen Selbstvertretungsorganisationen, den Zugang zu behindertenspezifischen Hilfsmitteln und Nachteilsausgleiche sowie Assistenzleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 5.000 pro Maßnahme und maximal EUR 15.000 pro Jahr bei Beantragung mehrerer Maßnahmen durch eine Organisation. In Ausnahmefällen, beispielsweise zum Aufbau von Organisationsstrukturen, beträgt die Förderung bis zu EUR 12.000 pro Maßnahme. Ihre Verwaltungskosten werden mit einer Pauschale, abhängig von der Antragshöhe, gefördert. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die digitale Antragsplattform bei der BürgerStiftung Hamburg ein. Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben. In das Antragsverfahren ist ein Beirat eingebunden, der die Anträge bewertet und Förderempfehlungen gibt. Abgabetermine für Förderanträge, weitere Informationen und Beratungsangebote stellt die BürgerStiftung Hamburg im Internet zur Verfügung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig oder mildtätig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz beziehungsweise Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende müssen nach §15a des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) als satzungsgemäßes Ziel die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretung verfolgen. Ihr Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Antragstellende müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung gewährleisten und nachweisen.
Quelle: Hamburger Partizipationsfonds — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.