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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Quelle: moinzukunft.hamburg · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie mit einem niedrigschwelligen Verfahren bei Klimaschutz-Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen in Hamburg mit klarem Bezug auf Klimaschutz, Klimaanpassung oder Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimaschutz. Mit Ihrem Projekt können Sie einen pädagogischen, wissenschaftlichen, kulturellen, kommunikativen oder praktischen Ansatz verfolgen. Sie können über die Folgen des Klimawandels und über lokale oder regionale Möglichkeiten des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung aufklären. Das Projekt kann eine deutliche Einsparung von CO 2 zum Ziel haben oder klimafreundliches Verhalten fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 20.000 pro Projekt und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000. Ihren Antrag richten Sie an die Hamburger Klimaschutzstiftung. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Antragsformular.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinwohlorientierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, Sport- oder Schulvereine, Bildungs-, Sozial- oder Jugendhilfeträger, konfessionelle Gemeinden, Stiftungen, Verbände oder Institutionen mit Sitz in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sicherstellen und eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nachweisen. Sie dürfen mit dem Vorhaben oder dem selbstständigen Projektbestandteil noch nicht begonnen haben. Die Projekte müssen bis 31.8.2025 umgesetzt und abgewickelt werden. Zuwendungen dürfen nur innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit angefordert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen sowie technische Maßnahmen beziehungsweise Innovationen.
Quelle: Hamburger Klimafonds (#moinzukunft) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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