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Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Quelle: ifbhh.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) stellt Kreditinstituten zweckgebundene Refinanzierungsmittel zur Verfügung, damit sie diese an Unternehmen weiterreichen. Sie erhalten die Förderung für den Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen, den Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals , immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Knowhow oder nicht patentiertem Fachwissen, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Gewerbeflächen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Laufzeiten liegen zwischen 3 und 30 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag an Ihre Hausbank. Das Kreditinstitut wendet sich dann an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind in Deutschland eingetragene und ansässige Kreditinstitute, die ein Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Hamburg finanzieren, im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen die Freie und Hansestadt Hamburg, eine ihrer Beteiligungen, Sondervermögen beziehungsweise Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, oder eine von ihr abhängige beziehungsweise beauftragte Organisation. Die Mittel werden an investierende Unternehmen weitergereicht. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Endkreditnehmerin oder Endkreditnehmer darf Ihre Bonität nicht schlechter als eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,30 Prozent (entspricht IFB Hamburg-Rating Note 5) sein. Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung oder -verpachtung werden gefördert, wenn Mieterinnen/Mieter beziehungsweise Pächterinnen/Pächter die Antragskriterien erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen, Sanierungskredite, Betriebsmittelfinanzierungen.
Quelle: Hamburg-Kredit Global — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.