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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme. Sie erhalten einen Förderung für Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen, Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie externe technische Entwicklungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein: Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT /Medien- und Kreativwirtschaft, Verkehr/Mobilität/Logistik, Optik/Photonik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall, Tourismus. Ihre Gründung oder Übernahme basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung. Sie haben die Innovation als Gründerin oder Gründer selbst (weiter)entwickelt. Die Innovation weist ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial auf. Die Existenzgründung muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung Ihren Haupterwerb darstellen. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Sie oder eine weitere Gründerin oder ein weiterer Gründer im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Diese Gründerin oder dieser Gründer muss einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil besitzen. Keine andere Gesellschafterin oder Gesellschafter darf über einen Stimmenanteil verfügen, der Satzungsänderungen ermöglicht. Neue Arbeitsplätze werden in Ihrem Unternehmen nur gefördert, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur innovativen Leistung des Unternehmens stehen, ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird und die Stelle in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt war. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Quelle: Gründung Innovativ — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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