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Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Die Förderung erhalten Sie für Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung ?Wir für Sachsen?, Fortbildungs-Förderung und die Engagement-Stiftung Sachsen, Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse, Modellprojekte, Projekte der Erinnerungskultur, Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen 80 % und 100 % abhängig von der Art des Vorhabens.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind abhängig nach Art des Vorhabens die Spitzenverbände und örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, gemeinnützige Stiftungen, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommunen im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für den Programmteil Ehrenamtsförderprogramm ?Wir für Sachsen? gilt: Das bürgerschaftliche Engagement der einzelnen Ehrenamtlichen beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat Die Ehrenamtlichen haben ihren Wohnsitz oder Aufenthalt im Freistaat Sachsen Ehrenamtliche dürfen nicht für denselben Zweck oder für dieselbe ehrenamtliche Tätigkeit und denselben Zeitraum eine Förderung aus einem anderen Förderprogramm erhalten Für das Fortbildungs-Förderprogramm gilt: Bereitschaft des Trägers, in einer förderfähigen Region Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte zu unterbreiten Es sind eine Anlaufstelle sowie eigenes Personal zur Bedarfsermittlung und Koordinierung der Angebote vorzuhalten Es ist ein Konzept des Gesamtprojektes zu erstellen Für den Programmteil Engagement-Stiftung Sachsen gilt: Der Zuwendungsempfänger muss einen Wirtschaftsplan, Organisations- und Stellenplan, sowie eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden vorlegen. Tätigkeitsbereich und Sitz des Zuwendungsempfängers müssen sich im Freistaat Sachsen befinden. Je nach Programmbereich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen für Ihr Projekt keine andere Förderung des Freistaates Sachsen in Anspruch nehmen.
Quelle: Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhaltes (FRL GeZus) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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