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Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Quelle: digitales.hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützige Institution bei Vorhaben der Digitalisierung, vor allem Ihre interne Verwaltung betreffend. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die überwiegend (mindestens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassen: Anschaffung geeigneter Hardware und geeigneter Software sowie Schulungs-/Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software. Außerdem können Sie eine Förderung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben sowie in geringem Umfang auch für Anschaffungen von Hard- und Software und Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen für Maßnahmen, die der Digitalisierung Ihres ursprünglichen Betätigungsfeldes dienen (zum Beispiel des Vereinsangebots oder des Vereinszwecks), bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 5.000 EUR und höchstens 15.000 EUR .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss aus Maßnahmen bestehen, die zur Optimierung interner Prozesse, zur Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Sie müssen in Hessen ansässig sein oder das Projekt in Hessen umsetzen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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