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Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: wald-und-holz.nrw.de
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung. Die Förderung erhalten Sie für die Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen, Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen sowie Aufwendungen für den Verkauf beziehungsweise die Vermittlung von Rohholz aus forstlichen Zusammenschlüssen durch nichtstaatliche Vermarktungsorganisationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen, 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen, für verkauftes oder vermitteltes Rohholz aus den angeschlossenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, das die aufgeführten Mindestmengen übersteigt, einmalig für jede weiteren vollen 1.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde EUR 500,00 und maximal EUR 50.000 jährlich sowie maximal EUR 150.000 innerhalb des Förderzeitraums. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie in begründeten Einzelfällen auch natürliche Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für eine Gründungsförderung müssen mindestens 5 forstliche Zusammenschlüsse zunächst schriftlich ihre Absicht bekunden, über die noch zu gründende oder zu erweiternde Holzvermarktungsorganisation zukünftig das Holz ihrer Mitglieder zu vermarkten. Für eine Förderung neu gegründeter und bestehender Holzvermarktungsorganisationen muss die Fläche oder der nachhaltige jährliche Hiebssatz (Forsteinrichtung) der vertraglich gebundenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und kommunalen Forstbetriebe mindestens 20.000 Hektar oder 80.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde pro Jahr betragen. Einen Zuschuss für den Verkauf beziehungsweise die Vermittlung von Rohholz erhalten Sie nur dann, wenn Sie nach einem anerkannten Chain of Custody (CoC) Zertifizierungssystem wie PEFC, FSC oder Naturland zertifiziert sind.
Quelle: Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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