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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle: fis-netzwerk.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie forschen an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Entwicklung des Sozialstaats? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei. Gefördert werden zeitgeschichtliche Projekte, welche die Sozialpolitikgeschichte von 1990 bis 2008 untersuchen. Ziel ist eine Analyse politischer Entscheidungen auf Basis einer eingehenden Quellenauswertung. Ihr Forschungsprojekt kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren finanziert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des ?Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung? (FIS). Sie können Fragestellungen zu 4 speziellen Themenfeldern bearbeiten. Sie können Vorhaben in den Fachrichtungen Geschichtswissenschaft, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik oder Politikwissenschaft durchführen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Ihr Vorhaben mit bis zu 400.000 EUR . Die Förderung läuft grundsätzlich bis zu 3 Jahre. Sie können Zuschüsse für Ihr Projektpersonal, für Honorare und für Investitionen erhalten. Das Bundesministerium übernimmt auch Ausgaben für Open-Access-Publikationen. Zusätzlich erhalten Sie eine Pauschale für Ihre Verwaltungsausgaben. Diese beträgt 20 % auf Ihre direkten Personalausgaben. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Ergebnisse am Ende in Fachzeitschriften, Sammelbänden oder Monografien veröffentlichen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie sind eine öffentliche oder private Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungsinstitution in Deutschland . Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens . Sie erbringen in der Regel mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenbeteiligung . Sie trennen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig voneinander . Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen, die zu Ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören . Sie erhalten keine Förderung, wenn für Ihre Maßnahme bereits gesetzliche Finanzierungsregelungen bestehen . Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben ohne Bezug zu den 4 vorgegebenen zeitgeschichtlichen Themenfeldern (Kapitel 5.2 der Bekanntmachung). Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst).
Quelle: Förderung von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten zur Geschichte der Sozialpolitik ( FIS-- Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung ) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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