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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Quelle: lnvg.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune beim Bau und Ausbau von ÖPNV -Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen einschließlich deren Grunderneuerung und Verlegung. Sie erhalten die Förderung für ÖPNV -Infrastrukturinvestitionen in Form von Bau-, Bauplanungs- und Grunderwerbsausgaben für in der Baulast von Gebietskörperschaften errichtete Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV), zu Stadtbahnlinien und zu bedeutsamen, vor allem pendlerrelevanten Buslinien mit Park-and-ride -, Bike-and-ride -, Kiss-and-ride - und Taxi-Stellplätzen sowie Elektro-Ladestationen für die Nutzerinnen und Nutzer der Park-and-ride - und Bike-and-ride -Stellplätze, Omnibusbahnhöfe (bestehend aus mindestens 3 Bushaltepositionen für Fahrgastwechsel) und Richtungshaltestellen im straßengebundenen ÖPNV (maximal 2 Bushaltepositionen für Fahrgastwechsel). Außerdem können Sie eine Förderung für angemessene Zuwegungen sowie Verbindungen zwischen ÖPNV -Funktionsflächen (vor allem zu denen des SPNV) erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.5. für das Folgejahr an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind niedersächsische Kommunen und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie für Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV), zu Stadtbahnlinien und zu bedeutsamen Buslinien auch juristische Personen des Privatrechts im Mehrheitseigentum von Kommunen, wenn sie für diese Aufgaben im ÖPNV wahrnehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss für den ÖPNV eingesetzt werden, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans in Einklang stehen, mit städtebaulichen Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen, abgestimmt sein, bau- und verkehrstechnisch einwandfrei nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, die Barrierefreiheit berücksichtigen oder Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beinhalten (vor allem beim Bau- und Ausbau von Omnibusbahnhöfen und Haltestellen). Sie müssen bei der Planung Ihres Vorhabens die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte oder entsprechende Verbände anhören. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren (für Ladestationen von 5 Jahren).
Quelle: Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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