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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: push.hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt innovative Start-ups und Scale-ups bei Gründungs- und Weiterentwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen sowie den Auf- und Ausbau des Unternehmens ( Start-up -Gründerstipendium, push!) und Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Gründungsmotivation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt als Start-up -Gründerstipendium einmalig bis zu EUR 40.000 je Start-up und im Fall von Projektförderung bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH . Beachten Sie bitte, dass Start-up -Gründerstipendien im Rahmen von Projektaufrufen der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI), StartHub Hessen, vergeben werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine Projektskizze bei der HTAI einreichen. Nach positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, Ihren Antrag an die HA Hessen Agentur zu richten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind für das Start-up -Gründerstipendium natürliche Personen und Start-ups (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , im Fall von Projektförderungen juristische Personen, vor allem Start-up -Zentren und -Inkubatoren, Technologie- und Gründerzentren, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für ein Start-up -Gründerstipendium bitte: Ihr Start-up muss innovative, wirtschaftlich verwertbare und nachhaltigen Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen und darf höchstens 5 Jahre alt sein. Sie müssen Ihren Sitz spätestens bis 3 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten. Wenn Sie eine Projektförderung beantragen, gilt: Es muss sich um ein Projekt zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups handeln, besonders um Mentoringprogramme für Stipendiatinnen oder Stipendiaten oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Beratung, Coaching , Workshops , Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern und Investorinnen und Investoren. Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchgeführen. Die von Ihnen unterstützten Start-ups müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln, sich in der Frühphase befinden und dürfen noch keine Marktreife erlangt haben. Unterstützte Scale-ups dürfen höchstens 10 Jahre alt sein, sie müssen bereits mit innovativen Geschäftsmodellen am Markt Umsätze erzielt und wachsende Mitarbeiterzahlen aufzuweisen haben; außerdem müssen im Unternehmen mindestens 10 Personen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt oder als Unternehmensinhaberin oder Unternehmensinhaber tätig sein.
Quelle: Förderung von Start-ups und Scale-ups — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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