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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen. Damit werden Gründungsinteressierte unterstützt, die Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umsetzen. Die Förderung fokussiert die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien. Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Phasen: Pase 1 ? Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit Ihrer Gründungsidee (? proof of principle ?) erarbeitet werden. Sie können Ihre Firmengründung in dieser Phase vorbereiten. Die Unternehmensgründung kann beispielsweise im Rahmen einer EXIST -Förderung erfolgen. Phase 2 ? Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund. Sie haben Ihre Unternehmensgründung bereits durchgeführt und erarbeiten in dieser Phase die Erhöhung des technologischen Reifegrades und bereiten die wirtschaftliche Verwertbarkeit Ihrer Gründungsidee vor. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind in Phase 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Phase 2: nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt Verbundvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden in Ausnahmefällen auch gefördert. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. In Phase 1 arbeiten Sie als Gründungsinteressentin oder Gründungsinteressent hauptsächlich noch in den Räumlichkeiten der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. In Phase 2 befinden sich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Besitz der im Unternehmen aktiven Gründerinnen und Gründer. Ihre Unternehmensgründung ist zu Beginn der Förderung in Phase 2 abgeschlossen. Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet. Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Quelle: Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme ? StartUpConnect im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme ?Souverän. Digital. Vernetzt.? — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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