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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF+ ) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen. Sie als Sozialbetrieb erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für jede teilnehmende langzeitarbeitslose Person werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zu EUR 4.726 für bis zu 36 Monate. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ( ILB ) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Sozialbetrieb müssen Sie Ihre unternehmerische Zielsetzung nachweisen. Sie müssen einen tragfähigen Businessplan (oder alternativ Social Business Model Canvas ) und ein Integrationskonzept einreichen. Das Betreuungs- und Anleitungspersonal muss bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Ihr Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein. Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Langzeitarbeitslosen müssen zumindest 1 Tag je gefördertem Monat in Ihrem Sozialbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Quelle: Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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