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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: bra.nrw.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Selbsthilfe-Kontaktstellen einrichten und unterhalten. Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften und Personen, die im Sekretariat arbeiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 15.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr, als neue Selbsthilfe-Kontaktstelle spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an die zuständige Bezirksregierung. Die untere Gesundheitsbehörde erhält eine Kopie des Antrags.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen Einzelpersonen über Selbsthilfegruppen informieren, in bestehende Gruppen vermitteln oder Einzelpersonen helfen, neue Selbsthilfegruppen aufzubauen, bestehende Selbsthilfegruppen beraten und die Vernetzung sowie den Erfahrungsaustausch vor allem kleiner und wenig formalisierter Selbsthilfegruppen vermitteln und organisieren, mindestens 2 Personen beschäftigen, von denen mindestens eine hauptamtliche Fachkraft mit normalerweise Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (Vollzeitstelle) und eine Sekretariatskraft (mindestens halbe Vollzeitstelle) ausschließlich die Arbeiten in der Kontaktstelle durchführen, über eigenständige, öffentlich zugängliche Räume verfügen, die als Selbsthilfe-Kontaktstellen gekennzeichnet sind, festgelegte Öffnungszeiten und einen eigenständigen Telefonanschluss haben, in der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen mitarbeiten. Pro Kreis und kreisfreier Stadt kann nur eine Selbsthilfe-Kontaktstelle gefördert werden.
Quelle: Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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