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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung für Erwerb von vorhandenen Wohnimmobilien, Ausbau, Umbau und die Erweiterung bestehender Gebäude, Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bei Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen, Wiederherstellung von vorhandenem Gebäudebestand oder Neubau zur Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen zur Veräußerung an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer nach Fertigstellung (Anschubfinanzierung), Schaffung einer 2. Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung, Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen, die nachhaltige Modernisierung und die Instandsetzung von selbst genutzten Gebäuden, die vor dem 1.10.2009 neu gebaut wurden. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss. Als Grundförderung können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 EUR und ein Darlehen in Höhe von bis zu 230.000 EUR bekommen. Ergänzend zur Grundförderung können Sie zusätzliche Baudarlehen oder einen Zuschuss bekommen, etwa bei Haushalten mit geringen Einkünften, denkmalpflegerischem Mehraufwand, bodenarchäologischem Mehraufwand, Kauf eines bestehenden Objekts, Kindern und Schwerbehinderten, der Schaffung einer zweiten Wohnung, Mehraufwand bei besonderen Energie einsparenden Projekten. Vorhaben der Anschubfinanzierung werden mit Baudarlehen von bis zu 3.500 EUR je Quadratmeter Wohnfläche gefördert.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, bei Anschubfinanzierungen auch als juristische Person. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie sich an der Deckung der Gesamtkosten in angemessener Höhe (normalerweise mindestens 15 % ) beteiligen. Für den Um- und Ausbau sowie die Erweiterung von bestehenden Gebäuden genügen mindestens 10 % Eigenleistung. Bei Anschubfinanzierungen sollen mindestens 20 % Eigenmittel eingesetzt werden. Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen laut § 22 Absatz 1 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um bis zu 100 % überschreiten. Das gilt nicht bei Anschubfinanzierungen. Die Förderung erfolgt innerhalb definierter Gebiete. Dazu zählen festgelegte innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete sowie weitere ausgewiesene Gebiete, insbesondere innerstädtische ?Vorranggebiete Wohnen? und ?Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung? sowie Maßnahmen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §§ 13 a oder b Baugesetzbuch. Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie nachweisen, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines geeigneten Baugrundstücks sind, dessen Erwerb gesichert ist, oder Sie über das Erbbaurecht verfügen. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie auf Dauer die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens und für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Wohnraums besitzen. Der Wohnraum muss nach Abschluss der Baumaßnahmen mindestens 20 Jahre lang als Hauptwohnsitz durch Sie selbst genutzt werden.
Quelle: Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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