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Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Quelle: nbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Kreis mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) bei der Errichtung von Regionalmanagements sowie der Erweiterung und dem Betrieb bestehender Regionalmanagements einer anerkannten ?Zukunftsregion?, an der Sie beteiligt sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe der Förderung aus EFRE -Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet ?stärker entwickelte Region ? SER? und 60 Prozent im Programmgebiet ?Übergangsregion ? ÜR?. Die Förderung kann durch Landesmittel auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 90 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmgebiet SER maximal EUR 210.000 pro Jahr und im Programmgebiet ÜR maximal EUR 270.000 pro Jahr. Sie können Vorhaben können auch gebietsübergreifend (SER/ÜR) durchführen, dann werden die Finanzierungsanteile vorher festgelegt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt als Erstempfängerinnen und Erstempfänger sind Leadpartnerinnen und -partner (das sind die federführenden Kommunen oder federführenden Kreise) der ?Zukunftsregionen?, die einen rechtskräftigen Anerkennungsbescheid von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF + für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhalten haben. Sie können die Fördermittel an Letztempfängerinnen oder Letztempfänger (Organisationen mit kommunaler Beteiligung, die Regionalentwicklung zum Ziel haben, oder Organisationen, die von den Gebietskörperschaften mit der Wirtschaftsförderung betraut sind) weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das zu fördernde Regionalmanagement für eine ?Zukunftsregion? muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchgeführt werden, für das die Förderung beantragt wird. Sie als an der ?Zukunftsregion? beteiligte Kommune müssen neben dem Regionalmanagement auch eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner, der Ämter für regionale Landesentwicklung und weiterer relevanter Akteurinnen und Akteure einsetzen. Regionalmanagements müssen durch Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen das Zukunftskonzept der Region umsetzen sowie die regionale Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in der Steuerungsgruppe organisieren. Geben Sie die Fördermittel an Letztempfängerinnen und Letztempfänger weiter, müssen diese einen Kooperationsvertrag mit Ihrer ?Zukunftsregion? zur Umsetzung des Regionalmanagements abgeschlossen haben. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Quelle: Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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