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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Quelle: deinehrenamt.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt Sie als eine durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) anerkannte lokale Anlaufstelle (Freiwilligenagenturen in freier oder kommunaler Trägerschaft sowie Kommunen) bei der bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Arbeit. Sie erhalten die Förderung für Qualifizierungsangebote für bürgerschaftlich/ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger im sozialen Bereich, die die lokalen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit stärken und deren Vernetzung verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Erarbeitung eines lokalen Qualifizierungsprogramms normalerweise bis zu EUR 2.000 und für die Durchführung und finanzielle Abwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen normalerweise bis zu EUR 85,00 je durchgeführte Qualifikationsmaßnahme. Für Qualifizierungsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise bis zu EUR 35,00 je Unterrichtsstunde (45 Minuten), in Ausnahmefällen auch bis zu EUR 50,00. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Melden Sie Ihre Teilnahme als anerkannte Anlaufstelle an dem Förderprogramm bitte bis zum 31.10. des Vorjahres beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) an. Sind Sie noch keine anerkannte Anlaufstelle, beantragen Sie bitte zunächst Ihre Genehmigung, um als lokale Anlaufstelle in Hessen tätig zu sein, über das Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25). Das Regierungspräsidium leitet Ihren Antrag mit Stellungnahme an das HMSI weiter. Sobald Sie vom HMSI diese Genehmigung erhalten haben, können Sie an diesem Förderprogramm teilnehmen. Hierzu melden Sie Ihre Teilnahme an dem Förderprogramm bitte bis 31.10. des Vorjahres beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) an. Ihren Antrag reichen Sie dann bitte bis spätestens 15.1. des Förderjahres für das 1. Halbjahr und bis zum 1.7. für das 2. Halbjahr beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind als lokale Anlaufstellen anerkannte Freiwilligenagenturen in freier oder kommunaler Trägerschaft sowie Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen gemeinsam mit lokalen ortsansässigen Vereinen/Verbänden/Initiativen ein Programm erarbeiten, das Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche enthält.. Die Durchführung der Maßnahmen durch örtliche Bildungsträger beziehungsweise durch die Vereine selbst muss gewährleistet sein. Sie als antragstellende Anlaufstelle müssen die finanzielle Abwicklung übernehmen und sicherstellen, dass die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahme überprüft werden kann. An der Qualifizierungsmaßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, müssen mindestens 7 Personen teilnehmen.
Quelle: Förderung von Qualifizierungs- und Koordinationsmaßnahmen für bürgerschaftliche/ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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