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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Quelle: stk.sachsen-anhalt.de
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt dienen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus in Bereichen, die bisher nicht in den Regelstrukturen der ressortbezogenen Förderungen abgedeckt sind, und innovative Vorhaben, die geeignet sind, das heutige jüdische Leben im Land zu stärken, in seiner Vielfalt erkennbar und resilienter zu machen und Wege für seine weitere Entfaltung in Sachsen-Anhalt zu eröffnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts Landesbehörden und Landesbetriebe werden nicht gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen räumlichen oder fachlichinhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein. Sie müssen die erweiterte Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anerkennen, jede Form von Israelfeindlichkeit ablehnen und religiös-weltanschauliche Neutralität wahren. Der Einsatz von Eigen- oder Drittmitteln und die Organisation und Durchführung der von Ihnen beantragten Maßnahmen müssen zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Landesmittel führen und es muss eine dem Charakter der Maßnahmen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme sicherstellen. Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, werden nicht gefördert.
Quelle: Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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