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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: geistes-und-sozialwissenschaften-bmftr.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für geistes- und qualitativ-sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte, die generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand in den Mittelpunkt stellen . Das Förderprogramm betrifft Sie, wenn Sie an einer Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland tätig sind . Sie können eine Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben mit einer regulären Laufzeit von bis zu 3 Jahren erhalten . Wenn Sie ein Projekt mit einer deutlich kürzeren Laufzeit planen, ist dies ausdrücklich erwünscht . Für exzellente Nachwuchsgruppen beträgt die Laufzeit der Projekte in der Regel bis zu 4 Jahre . Ihre Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt . Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % . Es sind 2 Förderrunden geplant. Das gesamte Budget der Fördermaßnahme beträgt rund 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR ) für beide Förderrunden .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Förderung infrage zu kommen : Sie sind eine staatliche oder nichtstaatliche Universität, eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine andere gemeinnützige öffentliche oder private Einrichtung (wie ein Verein oder eine Vereinigung) in Deutschland . Ihr Vorhaben befasst sich mit einer geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlichen Fragestellung im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz (KI). Bei Verbundprojekten müssen die Partner eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen und vor dem finalen Förderentscheid eine grundsätzliche Einigung nachweisen . Für Nachwuchsgruppen gilt zusätzlich: Die Gruppenleitung muss promoviert sein, wobei die Promotion maximal 5 Jahre zurückliegen darf, und sie darf noch keine Professur oder sonstige leitende Funktion innehaben . Zudem muss die Gasteinrichtung schriftlich zusagen, die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und die notwendige Grundausstattung bereitzustellen . Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für wirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen oder für Verbundprojekte, bei denen indirekte Beihilfen an gewerbliche Unternehmen fließen . Ebenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die hauptsächlich ein quantitatives Forschungsdesign nutzen, die reine Erhebung von Trainingsdaten, die Entwicklung von KI -Modellen ohne geistes- oder sozialwissenschaftliche Fragestellung, didaktische Forschungsfragen sowie die reine Weiterentwicklung digitaler Methoden im Sinne der Digital Humanities .
Quelle: Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz (KI) als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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