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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: projekttraeger.dlr.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium fördert im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2027 ? Raumfahrt wirkungsorientierte, experimentelle, partizipative und dialogische Formate der Wissenschaftskommunikation. Diese sollen den Austausch zwischen der Forschung und der breiten Öffentlichkeit intensivieren, die Wissenschaftskommunikation nachhaltig in den teilnehmenden Einrichtungen verankern und das gesellschaftliche Vertrauen in die Wissenschaft sowie die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger stärken. Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate mit lokalem, regionalem oder überregionalem Fokus, die ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2027 ? Raumfahrt neu entwickelt werden. Die Vorhaben müssen thematisch an mindestens eines der folgenden 4 Themenfelder anknüpfen: 1. Wissenschaft und Forschung: Von der Erde zum Universum und zurück 2. Der wirtschaftliche Beitrag der Raumfahrt 3. Internationale Zusammenarbeit als diplomatisches Bindeglied 4. Die unbemannte Raumfahrt als Garant für Souveränität und Resilienz Die förderfähigen Formate umfassen insbesondere: Dialog- und Partizipationsformate (wie Citizen Science, Schülerlabore oder Mitmach-Experimente), Informations- und Vermittlungsformate (wie Ausstellungen, Science-Center -Angebote, Visualisierungen, Animationen, Virtual-Reality -Anwendungen oder Interview-Reihen), Onlineformate (wie Podcasts, Streams oder Kurzvideos), Games (wie Online-Games oder Escape-Games ), künstlerische und kulturelle Projekte (wie interaktive Bühnenshows) sowie inter- und transdisziplinäre Formate. Zuwendungsfähig sind Sachmittel, Reisekosten (einschließlich CO2 -Kompensationszahlungen für Dienstreisen sowie Kosten für Reisen zu maximal 2 geplanten Vernetzungstreffen), Personalausgaben beziehungsweise -kosten (sofern nicht bereits anderweitig aus öffentlichen Haushalten finanziert) und Mittel für die Vergabe von Aufträgen an Dritte (wie Web-Programmierung oder Gestaltungs- und Druckkosten). Nicht gefördert werden unter anderem Fachliteratur, nichtöffentliche Fachtagungen, reine Werbe- und Marketingkampagnen sowie die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel zwischen 20.000 EUR und 100.000 EUR (dies gilt für Einzel- und Verbundvorhaben gleichermaßen). In begründeten Ausnahmefällen sind auch höhere Zuwendungen möglich.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt —
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Um eine Förderung für Ihr Projekt erhalten zu können, müssen Sie folgende rechtliche Voraussetzungen erfüllen: Inländischer Sitz: Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel eine Betriebsstätte oder Niederlassung (bei Unternehmen) beziehungsweise eine sonstige Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient (bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen), in Deutschland vorweisen. Ordnungsgemäße Geschäftsführung: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) einhalten und die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördergelder erbringen. Zeitlicher Rahmen und Vorhabenbeginn: Ihr Projekt muss eine Laufzeit von 6 bis 9 Monaten aufweisen, darf frühestens am 01.04.2027 beginnen und muss spätestens am 31.12.2027 abgeschlossen sein. Zudem darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und muss speziell für das Wissenschaftsjahr 2027 ? Raumfahrt entwickelt werden. Zusätzlichkeit bei Grundfinanzierung: Erhält Ihre Institution bereits eine Grundfinanzierung von Bund und/oder Ländern, müssen Sie die beantragte Projektförderung klar von Ihrer grundfinanzierten Arbeit abgrenzen und den konkreten projektbedingten Mehrbedarf nachweisen. Open-Access-Verpflichtung: Wenn Sie Ihre Projektergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlichen, müssen Sie der Öffentlichkeit den unentgeltlichen elektronischen Zugriff ( Open Access ) ermöglichen ? entweder direkt oder als Zweitveröffentlichung nach einer maximalen Sperrfrist (Embargofrist) von 12 Monaten. Umgang mit Projektdaten (Datenmanagement): Wenn Ihr Projekt eigene Daten erhebt (insbesondere bei Citizen-Science-Formaten), müssen Sie bereits mit dem Förderantrag das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen. Sie verpflichten sich, die Daten nach Projektende gemäß den FAIR-Prinzipien (Auffindbar, Zugänglich, Kompatibel und Wiederverwendbar) in einem geeigneten Datenarchiv (Forschungsdatenrepositorium) für die Wissenschaft zu sichern. Ausschlussgründe Wirtschaftliche Tätigkeiten: Gefördert werden ausschließlich Ausgaben und Kosten im nichtwirtschaftlichen Bereich. Wirtschaftliche Aktivitäten (insbesondere bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Reine Fachkommunikation: Vorhaben, die sich ausschließlich an ein wissenschaftliches Fachpublikum richten (wie nichtöffentliche Fachtagungen und Konferenzen) oder deren Hauptinhalt reine Veröffentlichungen in wissenschaftlicher Fachliteratur sind, sind nicht förderfähig. Kommerzielle Angebote: Kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerziell ausgerichtete Formate und Geschäftsmodelle sind von der Förderung ausgeschlossen. Bestehende Projekte: Die reine Fortführung oder Weiterleitung von bereits in der Vergangenheit oder Gegenwart laufenden Projekten ist ausgeschlossen; das Vorhaben muss neu konzipiert sein.
Quelle: Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2027 ? Raumfahrt — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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